Neue Bedingungen zur Betreuung

Liebe Eltern,
ab Montag, 23.03., ändern sich die Kriterien für die Notfallbetreuung.
Die Betreuung kann bereits in Anspruch genommen werde, wenn ein Elternteil in den Schlüsselberufen arbeitet. Bei Bedarf ist die Betreuung auch am Wochenende, sowie in den Osterferien möglich.
Sollten Sie diese Betreuung benötigen, dann müssten Sie von Ihrem Arbeitgeber dieses Formular ausfüllen lassen.

Viele Grüße und bleiben Sie gesund
R. Sachse